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Strafverfahren gegen Unternehmensjuristen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, die die Sphäre ihres Arbeitgebers betreffen, nehmen zu. Aufgrund seiner faktischen Abhängigkeit vom Arbeitgeber gerät der Unternehmensjurist schnell selbst unter den Verdacht strafrechtlicher Verfehlungen. Es ist daher wichtig, dass auch Syndikusrechtsanwälte auf kompetente Strafverteidiger zurückgreifen können, die ihre Situation verstehen.

Die schwierige Rolle des Syndikusrechtsanwalts

Im Unternehmensalltag soll der Syndikus Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Geschäftsvorfällen häufig schlicht mit Ja oder Nein beantworten („black or white“). Differenzierte Stellungnahmen sind dann unerwünscht und im Zweifel Karrierekiller.

Die rechtliche Stellung des Syndikusrechtsanwalts

Kommt es in der Sphäre des Arbeitsgebers zu strafrechtlichen Ermittlungen, so richtet sich der Verdacht strafrechtlicher Verfehlungen schnell auch gegen die in den betreffenden Geschäftsvorfall involvierten Unternehmensjuristen – schon wegen deren wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Die Arbeitsunterlagen (einschließlich aller elektronischen Dokumente) der Unternehmensjuristen unterliegen dann uneingeschränkt dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden. Bereits eine einzige ungeschickte eMail kann hier verhängnisvoll sein – und datiere sie auch noch so weit zurück.

Als langjähriger Syndikus kenne und verstehe ich Ihre Situation. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen im Strafverfahren zur Seite, berate aber auch im Vorfeld.