Kompetenzen
In diesen Fällen helfe ich
Strafrecht
Jeder kann beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Auch außerhalb des Strafgesetzbuches nimmt die Anzahl neuer Strafbestimmungen ständig zu. Als Anwalt für Strafrecht berate ich Sie umfassend zur Rechtslage.
Strafverfahren
Im Strafverfahren kommt es entscheidend darauf an, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Strafverteidiger seines Vertrauens an seiner Seite zu haben – möglichst schon im Ermittlungsverfahren und vor der ersten Vernehmung.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind Regelverstöße, bei denen es sich nicht um kriminelles Unrecht handelt. Auch hier zahlt sich die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Anwalts aus. Auf keinen Fall sollten Sie selbst mit den Behörden kommunizieren.
Strafrecht
Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht (Drogendelikte)
Wann ist der Eigenverbrauch (Eigenkonsum) von Betäubungsmitteln (Drogen) strafbar und wann nicht? Was ist eine „nicht geringe Menge“ und was Handeltreiben? Wie unterscheiden sich Anbau und Herstellung?
Liegen die Voraussetzung für eine Zurückstellung der Strafvollstreckung vor und wann kann von der Erhebung einer öffentlichen Klage abgesehen oder das Verfahren eingestellt werden?
Die Verteidigung bei Drogendelikten aller Art ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Das umfasst auch die Verteidigung bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz).
Wirtschaftsstrafrecht
Seien es Verstöße gegen Buchführungspflichten oder Bankrottvorwürfe, sei es der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder angebliche Verstöße gegen das Insolvenzrecht: auch einem ordentlichen Kaufmann kann es in der Unternehmenskrise allenfalls mit äußerster Mühe gelingen, die hohen Anforderungen des Gesetzes sämtlich einzuhalten – während er ja eigentlich noch vorrangig um den Bestand seines Unternehmens kämpfen will.
Mein besonderes Interesse gilt auch dem Außenwirtschaftsstrafrecht und dem Zollstrafrecht.
Hinzu kommen ständig neue strafbewehrte Gebote und Verbote, die die unternehmerische Betätigung betreffen.
Hier stehe ich Ihnen gerne beratend und verteidigend zur Seite.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht stellt deshalb eine besondere Herausforderung dar, weil es aufgrund der Komplexität des materiellen Steuerrechts nicht genügt, einen lediglich in strafrechtlichen Fragen versierten Verteidiger zur Seite zu haben. Umgekehrt fehlt den meisten Steuerexperten die strafrechtliche Expertise.
Bereits als Referendar war ich am Finanzgericht Düsseldorf mit schwierigen (umsatz)steuerrechtlichen Fragestellungen befasst.
Später habe ich den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht mit Erfolg absolviert und mich danach als Fachanwalt für Strafrecht qualifiziert.
Diese doppelte Expertise wende ich in Steuerstrafverfahren erfolgreich an und sichere sie durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Steuerstrafrecht.
Daher kann ich Sie in Steuerstrafsachen besonders kompetent verteidigen.
Vorwurf der Marktmanipulation
Sie sind Börsenhändler und man wirft Ihnen Marktmanipulation vor? Ihr Unternehmen beschäftigt Börsenhändler und man wirft Ihnen Verletzung der Aufsichtspflicht vor?
Als Strafverteidiger mit Börsenhändlerprüfung (EEX und EPEX) bin ich in besonderer Weise in der Lage, ein tiefes Marktverständnis in eine zielführende Verteidigungsstrategie umsetzen.
Verteidigung von Syndikusrechtsanwälten
Einerseits soll der Syndikus Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Geschäftsvorfällen schlicht mit Ja oder Nein beantworten. Differenzierte Stellungnahmen sind unerwünschte Karrierekiller.
Andererseits ist der Syndikus trotz weitreichender Gleichstellung mit Anwälten bei strafrechtlichen Ermittlungen, die die Sphäre seines Arbeitgebers betreffen, nicht geschützt.
Aufgrund seiner faktischen Abhängigkeit vom Arbeitgeber gerät der Unternehmensjurist vielmehr schnell selbst unter Verdacht. Bereits eine einzige ungeschickte eMail kann dann verhängnisvoll sein. Strafverfahren gegen Unternehmensjuristen nehmen daher zu.
Als ehemaliger Syndikus kenne ich Ihre Situation und stehe Ihnen jetzt als Strafverteidiger zur Seite.
Straftaten gegen das Vermögen
Hierzu zählen: (Räuberische) Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Betrug sowie seine speziellen Varianten einschließlich Leistungserschleichung und Beförderungserschleichung („Schwarzfahren“), Untreue, und vieles mehr.
Hinzu kommen Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung.
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Körperverletzungsdelikte in ihren schweren Ausprägungen lassen befürchten, dass es zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommt.
Hier kommt es besonders darauf an, dass ein Strafverteidiger dafür sorgt, dass Sachverhalt und Rechtslage zutreffend bestimmt werden.
Insbesondere bei Tötungsdelikten steht dem Beschuldigten eine übermächtig erscheinende Ermittlungsbehörde gegenüber – und das bei einem Verfahren, dessen Ausgang für ihn von existentieller Bedeutung ist.
Gerade dann muss der Verteidiger für ein faires Verfahren und „Waffengleichheit“ sorgen.
Jugendstrafrecht
Der rechtliche Beistand in Strafsachen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (vom Gesetz als „Heranwachsende“ bezeichnet) verlangt neben der Kenntnis der verfahrensrechtlichen Besonderheiten eine besondere psychologische und soziologische Kompetenz.
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist mir ein besonderes Anliegen.
Verkehrsstrafrecht
Wie bei bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten (siehe dazu unten) kann hier neben der eigentlichen Strafe ein Fahrverbot verhängt werden.
Darüber hinaus droht aber auch ein Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperre für die Wiedererteilung. Das kann existenzbedrohend sein.
Dann kommt es auf eine kompetente Strafverteidigung an.
Strafverfahren, Vollstreckung und Vollzug
Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren sollte möglichst noch vor der ersten Vernehmung der Strafverteidiger konsultiert werden. Nach Akteneinsicht kann dann gemeinsam die Verteidigungsstrategie festgelegt werden: Schweigen (Grundsatz) oder ausnahmsweise Einlassung.
Insbesondere auch im Notfall – bei Verhaftung, Durchsuchung und Beschlagnahme – stehe ich Ihnen zur Seite.
Zwischenverfahren
Im sogenannten Zwischenverfahren entscheidet das Gericht, ob es auf die Anklage der Staatsanwaltschaft hin das Hauptverfahren eröffnet. Auch hier kann der Strafverteidiger entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensgang nehmen.
Hauptverfahren
Schon bei der bloßen Vorbereitung der Hauptverhandlung können sich Probleme ergeben, die ein Handeln des Strafverteidigers notwendig machen: sei es die Nichteinhaltung der Ladungsfrist, sei es, dass Bedenken gegen die Besetzung des Gerichts bestehen etc.
Kern des Strafverfahrens ist die eigentliche Hauptverhandlung. Insbesondere hier ist es Aufgabe des Verteidigers, auf einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu achten und gegebenenfalls druckvoll auf ein justizförmiges Strafverfahren zu dringen.
U-Haft, Strafvollstreckung, Strafvollzug
Ihnen droht Untersuchungshaft? Dann ist rasches Handeln geboten. Ich lege Haftbeschwerde ein bzw. beantrage Haftprüfung. Und im Fall der Fälle besuche ich Sie umgehend in der JVA und mache keine falschen Versprechungen, sondern gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation.
Ist eine Strafe ausgeurteilt, so steht deren Vollstreckung an.
Insbesondere bei einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist, gibt es eine Reihe von Fragen, bei denen der Rat eines Anwalts wertvoll ist. Bereits rund um den Strafantritt kann es Probleme geben. Wichtiger dürfte die Frage einer vorzeitigen Haftentlassung sein.
Aber auch bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, gibt es Herausforderungen – insbesondere, wenn ein Bewährungswiderruf droht.
Sie befinden sich im Strafvollzug und werden ungerecht behandelt? Auch dann kann ich helfen.
OWi
Verkehrsverstöße
Ordnungswidrigkeiten (OWi) sind Regelverstöße, bei denen es sich nicht um kriminelles Unrecht handelt. Am bekanntesten dürften Verkehrsverstöße sein. Gleichwohl kann Sie eine Sanktion hart treffen. Neben empfindlichen Geldbußen drohen Fahrverbote.
Daher sollten Sie auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) nicht ohne Rechtsbeistand mit den Behörden kommunizieren, sondern so frühzeitig wie möglich einen Anwalt konsultieren.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Auch z. B. im Umweltrecht drohen vermehrt Sanktionen – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den Bürger.
Mögliche Überleitung in ein Strafverfahren
Zu achten ist schließlich auf eine unter Umständen mögliche Überleitung vom Ordnungswidrigkeitenverfahren in ein Strafverfahren.