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Bei der Ausweitung der Compliance-Anforderungen an Unternehmen beweist der Gesetzgeber erneut irritierenden Einfallsreichtum: Am 03.03.2021 hatte die Regierung den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz (bislang besser bekannt als Lieferkettengesetz) beschlossen. Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Es muss nun noch vom Bundesrat bestätigt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

Ein kurzer erster Abriss dazu, worum es beim Sorgfaltspflichtengesetz geht und was bei dessen Umsetzung zu beachten ist sowie welche Rechtsfolgen bei Verstößen drohen, findet sich unter folgendem Link:

https://strafverteidiger.team/sorgfaltspflichtengesetz-lieferkettengesetz/