Vor einer Weile hatte ich über den Vorschlag der EU-Kommission für die Verabschiedung einer EU-Whistleblower-Richtlinie berichtet (https://strafverteidiger-schlei.de/compliance-eu-whistleblower-richtlinie/).
Ursprüngliche Kritik
Dabei hatte ich folgende Punkte kritisiert:
- Beschränkung der Anwendbarkeit auf bestimmte Rechtsverstöße;
- Priorität der internen Meldestelle (mit Pflicht zur Nutzung der internen Meldestelle auch für externe Hinweisgeber);
- Fraglichkeit der Möglichkeit anonymer Meldungen.
In Aussicht gestellte Verbesserung
Heute heißt es in der Presse, Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments hätten sich darauf verständigt, Hinweisgeber sollten sich zwischen verschiedenen möglichen Meldekanälen entscheiden dürfen. Dies stellte in der Tat eine ganz entscheidende Verbesserung der Regelung dar.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
EU-Staaten und EU-Parlament müssen das allerdings noch „absegnen“. Ich werde weiter berichten.