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Ist der Tretroller mit Elektroantrieb (E-Scooter) ein Kraftfahrzeug?

Ja, denn § 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz besagt:

„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“

Einen E-Scooter-Fahrer, der das nicht wahrhaben wollte, hat das Bayerische Oberste Landesgericht kürzlich eines Besseren belehrt:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-e-scooter-alkohol-urteil-1.5009585

Was folgt daraus?

Für Fahrer eines E-Scooter gilt das, was auch für Autofahrer gilt:

  • Ordnungswidrig handelt, wer mit 0,5 Promille oder mehr, aber weniger als 1,1 Promille fährt und dabei keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt.
  • Strafbar macht sich, wer entweder mit einer Blutakoholkonzentration ab 1,1 Promille fährt oder bereits ab 0,3 Promille, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten.
  • Beachte: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt eine 0,0 Promille-Grenze.