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Jedes Unternehmen sollte bzw. muss ein Compliance-Management-System (CMS) haben. Lange Zeit schien dies den großen Unternehmen vorbehalten. Aber auch wenn es derzeit noch kein spezifisches Unternehmensstrafrecht gibt, resultiert aus der zunehmenden Flut sanktionsbewehrter gesetzlicher Regelungen eine kaum überschaubare Vielzahl zivilrechtlicher Haftungsrisiken und möglicher strafrechtlicher Ahndungen. Dabei lauert das größte Risiko für einen Regelverstoß erfahrungsgemäß im eigenen Unternehmen – was gerade in mittleren und kleinen Unternehmen gerne verkannt wird.

Diese Sanktionen drohen

Kommt es zu Regelverstößen, können die Folgen bis zu existenzvernichtenden finanziellen Sanktionen reichen und auch zu langjährigen Haftstrafen. Diese Bedrohung ist gerade auch für mittlere und kleine Unternehmen nur mit Hilfe eines CMS beherrschbar.

Auch Geschäftsführer und Vorstände haften

Dabei treffen die Sanktionen durchaus nicht nur die handelnden Personen. Vielmehr ist den Geschäftsführern bzw. Vorständen ein Organisationsverschulden vorwerfbar, wenn kein funktionierendes CMS existiert. Sie sind dann haftbar, obwohl sie an dem eigentlichen Regelverstoß gar nicht beteiligt sind.

Wettbewerbsvorteil Unternehmensethik

Andererseits gilt: Umfasst das CMS auch Regelungen zur Wertekultur des Unternehmens (Unternehmensethik), dann hilft das CMS nicht nur bei der Vermeidung von Haftungsrisiken und strafrechtlichen Sanktionen, sondern sichert außerdem ein positives Unternehmensimage gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und Investoren – bietet also letztlich einen Marketingvorteil im Vergleich zu den Wettbewerbern.

Gerne berate ich Sie zu Ihrer spezifischen Situation und koordiniere auch die genaue Analyse, Konzeption sowie die Implementierung eines CMS. Da dabei der Aspekt der sogenannten Criminal Compliance erfahrungsgemäß oft zu kurz kommt – schon weil häufig die strafrechtliche Expertise des Beraters fehlt -, lege ich darauf mein besonderes Augenmerk.