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Warum die heutige Regelung kritikwürdig ist

Die heutigen Regelungen zur Pflichtverteidigerbestellung sind in vielerlei Hinsicht kritikwürdig. Kritikwürdig ist unter anderem, dass Kinder, also Personen unter 18 Jahren, regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, sich im Falle des Vorwurfs einer Straftat selbst zu verteidigen.

Deshalb hat der europäische Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 erlassen.

Was die neue Regelung bringt

Die neue Richtlinie soll eine Strafverteidigung ab der ersten Stunde sicherstellen. Danach gilt unter anderem:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder unverzüglich von einem Rechtsbeistand unterstützt werden, wenn sie davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Verdächtige oder beschuldigte Person sind.“

Wann die neue Regelung in Kraft tritt

Die Richtlinie ist bis spätestens 11. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.

Weitere Regelung zur Verteidigung ab der ersten Stunde

Informieren Sie sich hier über eine weitere Regelung zur Sicherstellung der Strafverteidigung ab der ersten Stunde.