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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 01.05.2022 (1 StR 83/22) bestätigt: Amphetamin ist keine harte Droge. Im Einzelnen:

Die Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht München I hatte bei der Strafrahmenwahl zum Nachteil des Angeklagten befunden, dass mit der harten Droge Amphetamin Handel getrieben worden sei.

Die Entscheidung des BGH

Diese Entscheidung hielt der Überprüfung durch den BGH nicht stand. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH besteht nämlich ein Stufenverhältnis, das von harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnehme, bis hin zu weichen Drogen wie Cannabis.

Auf die Revision des Angeklagten war daher das Urteil des Landgerichts München I u. a. im Strafausspruch aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen.

Bedeutung für die Verteidigungspraxis

Es kommt entscheidend darauf an, sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt um eine zutreffende Einordnung der Gefährlichkeit der in Rede stehenden Betäubungsmittel zu bemühen, um unliebsamen Überraschungen im Urteil möglichst vorzubeugen und nicht auf Rechtsmittel angewiesen zu sein. Die Rechtsordnung bietet hierfür das Instrument des Rechtsgesprächs an.

Hier finden Sie meine anderen Beiträge zum Betäubungsmittelstrafrecht:

https://strafverteidiger-schlei.de/category/betaeubungsmittel/